Wirtschaftsprüfer Ausbildung | Steuerberater

Die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer

Die Wirtschaftsprüfer Ausbildung ist ebenso vielseitig wie fordernd. Wirtschaftsprüfer zu werden, bedeutet nämlich als Treuhänder, Steuerberater, Gutachter, Jurist und betriebswirtschaftlicher Berater gleichermaßen zu fungieren. Dabei sind sie weniger einem Auftraggeber verpflichtet, als vielmehr ethischen Grundsätzen und Verordnungen.

Eine umfassende Ausbildung in Kombination mit einer berufspraktischen Phase sind bei der Wirtschaftsprüfer Ausbildung ein Schlüssel zum Erfolg. Bewährt haben sich meist betriebswirtschaftliche Studiengänge. Welcher BWL-Studiengang letztendlich am geeignetsten ist, ist offen, jedoch empfiehlt sich vor der Auswahl des Fernstudiums ein Blick in die Prüfungsgebiete der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung.

Tipp: Die Wirtschaftsprüferverordnung (WPO) stellt regelmäßig eine Liste der geeigneten Studiengänge zusammen. So finden Interessierte einen ersten Anhaltspunkt, wie sie Wirtschaftsprüfer werden können. Hier sind beispielsweise Studiengänge mit den Schwerpunkten Finanzmanagement, Taxation und Auditing zu finden.

Die Abschlussprüfung zum Wirtschaftsprüfer

Die Wirtschaftsprüferkammer stellt bundesweit einheitliche Prüfungsthemen aus vier Bereichen:

  • Bewertung, Berufsrecht, Prüfungswesen
  • BWL/VWL
  • Wirtschaftsrecht
  • Steuerrecht

Die Prüfung besteht aus einer Wirtschaftsrechts-Klausur und je zwei schriftlichen Klausuren der anderen Bereiche. Steuerberater mit Zulassung müssen nur eine verkürzte Steuerrechtsklausur ablegen, Masterstudenten der BWL oder VWL können ihr Studium auf die entsprechenden Prüfungsfächer anrechnen lassen. Nach dem schriftlichen Teil folgt eine mündliche Prüfung.

Im Rahmen der vier Hauptprüfungsgebiete können die folgenden Themen geprüft werden:

Steuerrecht
(2 Klausuren)
Abgabenordnung samt Nebengesetze und Finanzgerichtsordnung

Recht der Steuerarten, insbesondere

  • Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Bewertungsgesetz, Erbschaftsteuer, Grundsteuer
  • Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer
  • Umwandlungssteuerrecht

Grundzüge des Internationalen Steuerrechts

Quelle: http://www.idw.de/idw/portal/n281334/n582402/n582396/n582426/index.jsp

Prüfungswesen
Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht (2 Klausuren)
Rechnungslegung

  • Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
  • Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
  • International anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze
  • Rechnungslegung in besonderen Fällen
  • Jahresabschlussanalyse

Prüfung

  • Prüfung der Rechnungslegung: rechtliche Vorschriften und Prüfungsstandards, insbesondere
    Prüfungsgegenstand und Prüfungsauftrag, Prüfungsansatz und Prüfungsdurchführung,
    Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht und Bescheinigungen, andere Reporting-Aufträge
  • Sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, insbesondere: aktienrechtliche Sonderprüfungen, Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen, Geschäftsführungsprüfungen
  • andere betriebswirtschaftliche Prüfungen

Grundzüge und Prüfung der Informationstechnologie Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen Berufsrecht

Quelle: http://www.idw.de/idw/portal/n281334/n582402/n582396/n582426/index.jsp

Angewandte BWL, VWL
angewandte Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre (2 Klausuren)
Angewandte Betriebswirtschaftslehre

  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Planungs- und Kontrollinstrumente
  • Unternehmensführung und Unternehmensorganisation Unternehmensfinanzierung und Investitionsrechnung, einschließlich methodischer Problemstellungen der externen Rechnungslegung, der Corporate Governance und der Unternehmensbewertung

Volkswirtschaftslehre

  • Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik
  • Grundzüge der Finanzwissenschaft

BWL und VWL umfassen Grundkenntnisse anwendungsorientierter Mathematik und Statistik.

Quelle: http://www.idw.de/idw/portal/n281334/n582402/n582396/n582426/index.jsp

Wirtschaftsrecht
(1 Klausur)
Grundzüge des Bürgerlichen Rechts

  • einschließlich Grundzüge des Arbeitsrechts und Grundzüge des internationalen Privatrechts, insbesondere Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht

Handelsrecht

  • insbesondere Handelsstand und -geschäfte einschließlich internationalem Kaufrecht

Gesellschaftsrecht

  • Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Recht der verbundenen Unternehmen, Corporate Governance und Grundzüge des Kapitalmarktrechts


Umwandlungsrecht

Grundzüge des Insolvenzrechts

Grundzüge des Europarechts

Quelle: http://www.idw.de/idw/portal/n281334/n582402/n582396/n582426/index.jsp

Bachelor + Master + Praxis = Alternative

Alternativ gibt es die Möglichkeit:

  • ein fachspezifisches Bachelorstudium zu absolvieren,
  • ein sechsmonatiges Praktikum anzuschließen,
  • entsprechenden Masterstudiengang zu besuchen,
  • das Wirtschaftsprüferexamen abzulegen und
  • nach einer Praxisphase von maximal 2,5 Jahren als Wirtschaftsprüfer bestellt und vereidigt zu werden.

In der Wirtschaftsprüfer Ausbildung zählt auch die Praxis

Deswegen ist es neben der Absolvierung eines geeigneten Studiums auch wichtig, eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachzuweisen. Diese muss zwingend in der Wirtschaftsprüfung absolviert werden, um als Prüfungsvoraussetzung angerechnet zu werden.

Symbol Daumen hochTipp: Die Mitarbeit in einer Prüfstelle oder einem Prüfungsverband sowie die Tätigkeit als Revisor oder Steuerberater kann als einjährige Berufspraxis angerechnet werden.

Nur Praxisluft zu schnuppern, reicht indes nicht aus, um die Wirtschaftsprüfer Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Zwei Praxisjahre bei einer zur Prüfungstätigkeit berechtigten Person müssen zwingend nachgewiesen werden. Und dabei ist Praxis nicht gleich Praxis. Denn die Teilnahme an Abschlussprüfungen ist ebenso notwendig wie die Mitwirkung bei der Verfassung von Prüfberichten.

Drei weitere Wege führen zum Wirtschaftsprüferexamen

Neben der vergleichsweise klassischen Ausbildung per Hochschulstudium und Praxisphase, gibt es drei weitere Wege, um Wirtschaftsprüfer zu werden.

Kann ein Interessent zwar Berufspraxis, aber weder Ausbildung noch Hochschulabschluss nachweisen, so kann er dennoch Wirtschaftsprüfer werden. Nach zehn Jahren Mitarbeit in einem Prüfverband oder einer anderen Prüfeinrichtung muss der Bewerber zwei Jahre Prüfungstätigkeit nachweisen können.

Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer haben nach fünf Jahren Berufspraxis und mindestens zwei Jahren Prüfungstätigkeit ebenso die Möglichkeit, Wirtschaftsprüfer zu werden.

Arbeitet ein Steuerberater oder Buchprüfer 15 Jahre in seinem Beruf, entfällt ein spezieller Nachweis der Prüfungstätigkeit. Ebenso entfällt dieser Nachweis bei Personen, die zehn Jahre als Steuerbevollmächtigter tätig waren.

Die Wirtschaftsprüfer Ausbildung gestern, heute und morgen

Die größte Reform in diesem Bereich liegt dem gleichnamigen Gesetz zugrunde. Das Wirtschaftsprüfungsexamen-Reformgesetz ermöglicht es, Prüfungen, die im Rahmen eines Studiums abgelegt wurden, auf das Wirtschaftsprüferexamen anrechnen zu lassen. Ebenso ist die Verkürzung des Examens durch eine Berufsausübung als Steuerberater möglich.

Als bestellter und vereidigter Wirtschaftsprüfer werden die Absolventen am Schluss der Wirtschaftsprüfer Ausbildung in die Freiberuflichkeit entlassen. Die Berufstätigkeit als Wirtschaftsprüfer ist längst nicht mehr so beschränkt wie einst. Eine internationale Ausrichtung ist in der Praxis durchaus zu beobachten und so wird die Berufstätigkeit ebenso vielseitig und facettenreich wie die Wirtschaftsprüfer Ausbildung.

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