Praxiswissen Steuerrecht Ausbildung - Mann umschliesst mit seiner Hand ein Paragraphen Symbol

Praxiswissen Steuerrecht als Weiterbildung

Arbeitskräfte mit steuerlichen Fachkenntnissen sind heute in kleinen und großen Unternehmen sehr gefragt. Wer eine allgemeine kaufmännische Ausbildung hat, kann mit der Zusatzqualifikation Praxiswissen Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre die Qualifikation im bestehenden Job erhöhen und gleichzeitig seine Chancen auf dem freien Arbeitsmarkt spürbar verbessern.

Die Inhalte von Praxiswissen Steuerrecht

Neben theoretischem Wissen rund um die Abgabenordnung und die zahlreichen verbundenen Gesetze steht auch der Erwerb von Praxiswissen zum Steuerrecht bei der Weiterbildung klar im Fokus. Das beginnt bereits bei der Gliederung in verschiedene Steuerarten. Und davon gibt es in Deutschland ziemlich viele. Privatpersonen werden mit der Einkommenssteuer, der Erbschaftssteuer, der Grundsteuer, der Kirchensteuer, der Mehrwertsteuer und der Abgeltungssteuer konfrontiert. Im Gegensatz zu den Fachkräften in den Unternehmen müssen sie sich allerdings nicht damit beschäftigen, wie beispielsweise die Mehrwertsteuer auf verschiedene Waren und Dienstleistung berechnet werden muss. Die kaufmännischen Fachkräfte können das dafür notwendige Wissen im Lehrgang Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre komfortabel erwerben, denn diese Weiterbildung kann als Fernstudium absolviert werden.

Voraussetzungen, Dauer und weitere Fakten zur Ausbildung

Der Fernlehrgang Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre sind mit einer staatlichen Zulassung zertifiziert. Er endet mit einem institutsinternen Zeugnis, mit dem die erworbenen Fachkenntnisse jederzeit zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Eine Förderung über die Inanspruchnahme von Bildungsgutscheinen ist möglich. Die Kosten für die Weiterbildung zum Praxiswissen Steuerrecht können als Sonderausgaben zur beruflichen Fortbildung steuerlich geltend gemacht werden. Ein Beginn des Fernlehrgangs ist jederzeit möglich. Er dauert in der Regel 6-9 Monate, wobei die Studiendauer bei Bedarf bis auf 15 Monate erweitert werden kann. So ist ein hohes Maß an individueller Flexibilität garantiert. Als Zugangsvoraussetzungen werden kaufmännische Grundkenntnisse gefordert. Als Lernhilfen werden spezielle Studienhefte sowie ein Zugang zu einem Online-Portal angeboten. Bevor man sich für einen Fernlehrgang Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre verbindlich anmeldet, kann die Qualität der Ausbildung Praxiswissen Steuerrecht mit einem kostenlosen Probemonat getestet werden.

Legen Sie noch heute Ihren persönlichen Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft auf dem Arbeitsmarkt und fordern Sie das kostenlose und unverbindliche Informationsmaterial der Fernlehrgangsanbieter an.

Umsatzsteuer und Gewerbesteuer – beim Praxiswissen Steuerrecht unverzichtbar

Selbst Einzelunternehmer werden fast immer mit der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer konfrontiert. Ursache ist der Fakt, dass die in Deutschland geltenden Freibeträge für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung so niedrig angesetzt sind, dass man davon nicht leben kann. Die Freibeträge zur Gewerbesteuer sind etwas höher. Eine Meldung muss abgegeben werden, auch wenn diese Grenzbeträge nicht überschritten werden.

Die Weiterbildung Praxiswissen Steuerrecht vermittelt auch Kenntnisse, die für den korrekten Ausweis der Mehrwertsteuer auf Rechnungen ins In- und Ausland benötigt werden. Hier wird es besonders kompliziert, da einerseits unterschiedliche Steuersätze nach der Art der Produkte und Dienstleistungen erhoben werden müssen und andererseits Unterschiede bestehen, in welches konkrete Land die Waren geliefert werden. Außerhalb der EU müssen dabei sogar individuelle zwischenstaatliche Abkommen berücksichtigt werden. Wer den Fernlehrgang Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre absolviert hat, ist bestens auf den Einsatz in diesen kaufmännischen Bereichen eines Unternehmens vorbereitet.

Die Lohnsteuer und die Einkommensteuer

Wer unternehmerisches Praxiswissen Steuerrecht bei einem Lehrgang Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre erwerben möchte, der kommt an den Themen Lohnsteuer und Einkommensteuer nicht vorbei. Eine Tätigkeit in der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens setzt voraus, dass man sich mit der Bedeutung der einzelnen Lohnsteuerklassen und auch mit den anrechenbaren Freibeträgen auskennt. Hier reicht die Palette vom Grundfreibetrag über Kinderfreibeträge bis hin zu eingetragenen Freibeträgen, die aus der Zuerkennung von Schwerbehindertenausweisen resultieren.

Zu den Lehrinhalten der Weiterbildung zum Praxiswissen Steuerrecht gehört auch der Umgang mit verschiedenen Einkommensarten, die von Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung über Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit bis hin zu Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung und der Landwirtschaft reichen. Auch die Abgeltungssteuer gehört zum Umfang der Lerninhalte der Weiterbildung zum unternehmerischen Praxiswissen Steuerrecht.

Weitere interessante Lerninhalte rund um das Praxiswissen Steuerrecht

In Deutschland hängt die Art der Besteuerung auch direkt von der gewählten Unternehmensform ab. Besondere Bestimmungen gibt es in reicher Zahl bei der Körperschaftsteuer. Sie ist für „juristische Personen“ interessant, zu denen beispielsweise die Kapitalgesellschaften zählen. Hier spielt vor allem das Problem der Vermeidung von Doppelbesteuerungen eine zentrale Rolle beim zu erwerbenden Praxiswissen Steuerrecht.

Wer den Fernlehrgang Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre absolviert, kann in Zukunft auch abschätzen, welches Anrechnungsverfahren für die Teilhaber einer Kapitalgesellschaft lohnenswerter sind. Das gilt sowohl auf nationaler Ebene als auch dann, wenn die Aktionäre oder Teilhaber in anderen Ländern steuerpflichtig sind. Hier müssen sogar innerhalb Europas Unterschiede bei den individuellen Steuersätzen sowie bei der Verteilung der Lasten auf die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer beachtet werden. Ohne umfangreiches Praxiswissen Steuerrecht kommt ein kaufmännischer Mitarbeiter einer Kapitalgesellschaft deshalb heute nicht mehr aus.

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