Die beleglose Steuererklärung
2016 ist per Gesetz die beleglose Steuererklärung ermöglicht worden. Dies bedeutet, dass man seit 2017 die Steuererklärung ohne Belege und Nachweise abgeben kann. Sie sind nur noch beizugeben, wenn in den Vordrucken darauf hingewiesen wird. Es besteht allerdings weiterhin eine Belegvorhaltepflicht, anstatt der Belegvorlagepflicht. Es gilt zu beachten, dass zum einen keine grundsätzliche Pflicht mehr zur Vorlage der Zuwendungsbestätigung zusammen mit der Einreichung der Jahressteuererklärung mehr besteht. Jedoch besteht eine Aufbewahrungspflicht für ein Jahr nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung für den Fall, dass die Vorlage der Zuwendungsbestätigung vonseiten des Finanzamts nicht verlangt wird. Wer eine Steuererklärung abgibt, muss alle relevanten Belege aufbewahren. Bei Bedarf kann das Finanzamt diese Unterlagen zur Prüfung nachfordern und das bis zu 10 Jahren rückwirkend. Die Neuregelung gilt für Belege ab Januar 2017 und somit erstmals für die Steuererklärung 2018. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die beleglose Steuererklärung.
Tipp: Es kann auf die Belegvorhaltepflicht verzichtet werden, sofern der Steuerpflichtige einwilligt. Jedoch muss beachtet werden, dass die erhaltene Zuwendung vom Zuwendungsempfänger an die Finanzbehörden elektronisch gemeldet werden.
Welche Belege müssen bereitgehalten werden?
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld
- Bescheinigungen über Kapitalertragssteuer
- Spendenbescheinigungen
Sonstige Belege und Nachweise für die beleglose Steuererklärung
Für die beleglose Steuererklärung müssen nicht nur Belege und Nachweise über gezahlte Steuern vorgehalten werden. Auch Belege, die über Einstufungen und Bemessungen entscheiden, müssen bereitgehalten werden. Nachweise über außergewöhnliche Belastungen, wie Pflege- und Pflegeheimkosten, Krankheitskosten, Unterhaltskosten und Beerdigungskosten, können im Bedarfsfall nachgefordert werden. Ein Feststellungsbescheid oder ein Schwerbehindertenausweis können vom Finanzamt als Nachweis einer Behinderung angefordert werden.
Wenn Verwandte füreinander Unterhalt zahlen müssen, können die Unterhaltsnachweise für das Finanzamt von Bedeutung werden. Im Bedarfsfall müssen auch private und geförderte Altersvorsorgebeiträge mit Belegen nachgewiesen werden. Dies betrifft in erster Linie die Riester-Rente, über die man von der Versicherung oder von der Bank einen Nachweis erhält. Vermögenswirksame Leistungen müssen bei Anforderung mit einer Bescheinigung der Bausparkasse oder der Bank nachgewiesen werden. In der Regel bekommt man diese als Jahresübersicht zugeschickt. Weitere wichtige Nachweise für die beleglose Steuererklärung im Überblick:
- Nachweise über außerordentliche Belastungen
- Nachweise einer Behinderung
- Unterhaltsnachweise
- Altersvorsorgebeiträge
- vermögenswirksame Leistungen
Werbekostennachweise für die beleglose Steuererklärung
Werbekosten sind besondere Aufwendungen, die Arbeitnehmer bei der Steuererklärung geltend machen können. Dabei kann es sich um Fahrtkosten oder beruflich bedingte Umzugskosten handeln. Auch Möbel für das Arbeitszimmer oder die Kosten einer beruflichen Weiterbildung können geltend gemacht werden. Belege über Werbekosten sind für die beleglose Steuererklärung bereitzuhalten. Sie wollen sich Ihr eigenes Expertenwissen aneignen? Der Crashkurs Steuerlehre Kompakt führt Sie die wichtigsten Themengebieten ein. Oder Sie besuchen einen der staatlich zugelassenen Lehrgänge Praxiswissen Steuerrecht ganz flexibel im Fernstudium.
Elektronische Rechnungen einreichen
Die beleglose Steuererklärung bringt eine weitere Neuerung. Elektronische Rechnungen und Nachweise werden gedruckten Rechnungen und Nachweisen gleichgestellt. Rechnungen und Nachweise, die man in digitaler Form erhalten hat, können dem Finanzamt per Mail zugeschickt werden. Mit der Ersetzung der Vorlagepflicht durch die Vorhaltepflicht mindert die beleglose Steuererklärung den „Papierkrieg“ und erleichtert damit die Erstellung der eigenen Steuererklärung.
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