Kompakte Ausbildung in der Steuerlehre
Ein gewisses Grundwissen in der Steuerlehre bzw. im Steuerrecht ist im beruflichen, wie auch im privaten Alltag hilfreich. In 9 Monaten wird das Grundwissen zu den wichtigsten Steuerarten vermittelt. Die Weiterbildung ist durch das Konzept des Fernlehrgangs berufsbegleitend möglich und verschafft den Absolventen auch Pluspunkte auf dem Arbeitsmarkt.
Einkommenssteuer – betrifft uns nahezu alle
Es gibt heute keinen erwachsenen Menschen in Deutschland mehr, der nicht in irgendeiner Form mit der Steuer konfrontiert wird, Beispiel Mehrwertsteuer. Ein weiteres Beispiel ist die Einkommenssteuer, bei der heute noch erhebliches Potenzial zur Inanspruchnahme von Steuerrückerstattungen verschenkt wird. Noch hat nämlich die Bundesregierung ihr einstiges Versprechen zur Vereinfachung der Steuererklärung nicht in die Praxis umgesetzt. Kritische Punkte sind vor allem die Eintragung und der Nachweis von Reisekosten. Auch der Umgang mit Kinderfreibeträgen, Ausbildungsfreibeträgen und Behindertenfreibeträgen ist für viele Steuerpflichtige eine echte Herausforderung. Dadurch könnte sich für den privaten Interessenten die Investition in den Fernlehrgang zum Steuerrecht schon bei nur einer einzigen Jahreserklärung zur Einkommenssteuer bezahlt machen. Ein Gewerbetreibender zieht aus dem Fernlehrgang zur Steuerlehre noch wesentlich mehr Vorteile.
Die Umsatzsteuer – Abgabe für Unternehmer
In Deutschland ist die Kleinunternehmerregelung sehr eng gefasst. Wer ein Vollgewerbe betreibt, hat den jährlichen Schwellenwert an Bruttoeinnahmen von 17.500 Euro schnell überschritten und muss sich mit der Umsatzsteuer befassen. Hier stellt sich selbst bei einer Beschränkung auf deutsche Kunden die Frage, welcher Steuersatz für welche Leistung angesetzt werden muss. Noch komplizierter wird es, wenn Lieferungen und Leistungen grenzüberschreitend angeboten werden. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen für Länder der EU und Staaten außerhalb der EU.
Deshalb gehört auch beispielsweise der Umgang mit der dann notwendigen „Zusammenfassenden Meldung“, kurz ZM, bei der Weiterbildung Steuerlehre mit auf dem Themenplan. Das ist mit ein Grund, warum Existenzgründer gut beraten sind, wenn sie den Lehrgang „Steuerlehre kompakt“ absolvieren. Auch für erfahrene Unternehmer lohnt sich die Weiterbildung zur Steuerlehre, weil sich die Steuergesetze und auch die dazugehörigen Steuererklärungen ständig ändern.
Zur Ausbildung Steuerlehre gehört auch die Gewerbesteuer
Dass aufgrund eines Bundesgesetzes von den Kommunen in Deutschland eine Gewerbesteuer erhoben wird, ist den meisten Menschen bekannt. Aber wie wird sie berechnet und welche Freibeträge können bei der Gewerbesteuer in Anspruch genommen werden? Wer ist überhaupt zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet und welche Rolle spielen dabei „gewogene Hebesätze“? Solche und andere Fragen werden in der Weiterbildung zur Steuerlehre beantwortet. Es werden Kenntnisse zu den Unterschieden vermittelt, die es bei der Besteuerung von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften gibt. Auch auf die Beziehung der Gewerbesteuer zu anderen Arten der Steuer wird in den Lerninhalten mit eingegangen.
Welche Steuerarten werden in der kompakten Steuerlehre noch behandelt?
In Deutschland gibt es unzählige Steuerarten. Dazu gehören beispielsweise auch die Körperschaftsteuer, die Lohnsteuer und viele weitere Gesetze über die Finanzverwaltung, die in der kompakten Weiterbildung zur Steuerlehre ebenfalls mit behandelt werden. Wer sich hier nicht auskennt, verschenkt oftmals viel Geld oder benötigt die Hilfe von erfahrenen Steuerberatern, die in der Regel nicht kostenlos zu bekommen ist. Deshalb bietet sich der Fernlehrgang auch für Menschen an, die größere Vermögenswerte verschenken oder vererben wollen, ohne dass Vater Staat dabei kräftig mit kassiert.
Fallstudien und Umgang mit Bescheiden
Welche Widerspruchsfristen müssen bei den Bescheiden zu den einzelnen Steuerarten beachtet werden? Wie wird ein Widerspruch eingelegt und wann lohnt er sich überhaupt? Auch diese Fragen können von den Absolventen des Kompaktlehrgangs zur Steuerlehre künftig beantwortet werden. Durch die umfassenden Grundkenntnisse der Steuerlehre können sie auch abschätzen, welche der Rechtsbehelfsverfahren rund um die Steuer überhaupt Erfolgsaussichten haben. Dabei erfolgt die Ausbildung nicht nur in der Theorie, denn die Absolventen können sich auch mit ganz konkreten Fallstudien rund um die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer beschäftigen.
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Das Berufsbild des Steuerberaters
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